Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Umfang der Leistung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem "Kunden") und dem Einzelunternehmen "BlueCrane Translations", das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als "BlueCrane" bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Kunden umfasst grundsätzlich die Übersetzung deutschen Textmaterials in die englische Sprache und englischer Texte ins Deutsche, sowie Textbearbeitung und Korrekturlesen von Texten in beiden Sprachen und die Planung und Durchführung damit verbundener Zusatzleistungen.
1.3 BlueCrane verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
1.4 Der Kunde verpflichtet sich, BlueCrane bereits bei der Angebotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung oder den zu bearbeitenden Text verwenden will, z.B. ob er:
1.4.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist
1.4.2 nur der Information,
1.4.3 der Veröffentlichung und Werbung,
1.4.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
1.4.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung oder Bearbeitung der Texte durch BlueCrane von Bedeutung ist.
1.5 Der Kunde darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung durch BlueCrane.
1.6 Übersetzungen sind von BlueCrane, sofern nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
1.7 Sofern der Kunde die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies BlueCrane bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben.
1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Kunden.
1.9 BlueCrane hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Sprachdienstleister und Vertragspartner des Kunden.
1.10 Der Name ‚BlueCrane Translations’ des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.
1.11 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen der ÖNORM EN 15038.
2. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
2.1 Die Preise für Übersetzungen, Textbearbeitung und Korrekturlesen bestimmen sich nach den Tarifen von BlueCrane, die für die jeweilig besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.
2.2 Als Berechnungsbasis gilt die Anzahl der Ursprungsworte im Ausgangstext, wenn nicht anders vereinbart.
2.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird BlueCrane den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis zu 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.5 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.
Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen BlueCrane ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
2.6 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt werden.
2.7 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
3. Lieferung
3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung oder Textbearbeitung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Kunden und BlueCrane maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von BlueCrane angenommenen Auftrages und hat der Kunde an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Kunde dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den BlueCrane die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es BlueCrane zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zur Verfügung Stellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.
3.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Kunde.
3.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die BlueCrane vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei BlueCrane. BlueCrane hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
4. Höhere Gewalt
4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat BlueCRane den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl BlueCrane als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat BlueCrane jedoch Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit von BlueCrane, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
5.1 Sämtliche Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde BlueCrane eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von BlueCrane behoben, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.3 Wenn BlueCrane die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.
5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in diesem Fall verzichtet der Kunde auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
5.5 Für Übersetzungen und Textbearbeitung, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Kunde in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn BlueCrane Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist BlueCrane ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
5.6 Für die Übersetzung und Textbearbeitung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen (Korrekturlesen).
5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.
5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt BlueCrane keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Kunden empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Kunde verantwortlich.
5.11 Für vom Kunden beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet BlueCrane, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Kunden zurück gegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3 sinngemäß.
5.12 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird BlueCrane nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung von BlueCrane für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit durch BlueCrane vorliegt.
6. Schadenersatz
6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen BlueCrane sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum von BlueCrane.
7.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum von BlueCrane und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung von BlueCrane erfolgen.
7.4 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum von BlueCrane.
7.5 Vom Kunden zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Kunden.
8. Urheberrecht
8.1 BlueCrane ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Kunden das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
8.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen und Textbearbeitungen hat der Kunde den Verwendungszweck anzugeben. Der Kunde erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung oder Textbearbeitung entsprechen.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, BlueCrane gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung oder Textbearbeitung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. BlueCrane wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von BlueCrane dem Verfahren bei, so ist BlueCrane berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
9. Zahlung
9.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung oder Textbearbeitung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
BlueCrane ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung oder Textbearbeitung vom Kunden nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der Übersetzung oder Textbearbeitung zur Abholung die Zahlungspflicht des Kunden ein.
9.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist BlueCrane berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.
9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Kunden und BlueCrane vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist BlueCrane berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Kunden keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird BlueCrane in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
10. Verschwiegenheitspflicht
BlueCrane ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
12. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und BlueCrane bedürfen der Schriftform.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von BlueCrane. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz von BlueCrane sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.
Aktueller Stand dieser Vertragsbedingungen : 23. Oktober 2009

